AGB's

AGB's


Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, Beratungen und Kurse, die Im Kinderland Abenteuerland angeboten werden.


Anmeldung

Es ist erforderlich, sich zu allen Veranstaltungen, Beratungen und Kursen schriftlich, telefonisch, persönlich oder per Email anzumelden.


Bestätigung

Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Angemeldete Personen werden bei Änderungen bzw. Absagen benachrichtigt. Erfolgt keine Benachrichtigung, findet die Veranstaltung statt und die angemeldete Person nimmt verbindlich teil.


Gebühren und Umlagen

Bei der Anmeldung werden die ausgewiesenen Gebühren fällig. Die Gebühren können 5 Tage vor dem Kurs überwiesen werden (Geldeingang vor Kursstart sichtbar) oder beim Kursstart bar bezahlt werden.

Bei Beratungsterminen wird der Betrag direkt vor Ort fällig.

Bei längerer Coachingbegleitung wird alles Weitere im Coachingvertrag geregelt.


Abmeldung

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder per Email erfolgen.

Haben Sie einen Kurs gebucht und wollen diesen komplett stornieren, müssen Sie mindestens 7 Tage vor Kursbeginn absagen. Hier wird der Betrag, wenn schon bezahlt, zurück erstattet. Nach dieser Frist können Gebühren nur erstattet oder aufgehoben werden, wenn der Platz aufgrund einer geführten Warteliste anderweitig vergeben werden kann oder ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Bei nicht form- und

/ oder fristgerechter Abmeldung und wenn kein Ersatzteilnehmer angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Zahlung der Gebühr.

Sollten Sie oder Ihr Kind zu einem Kurstermin erkranken, können wir hier einen Ersatztermin finden, damit Sie die Chance haben, Ihre voll gebuchten Stunden auszuschöpfen. Melden Sie sich bitte vor Kursbeginn!!


Coachingtermine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, sonst wird 50 % des Betrages der vereinbarten Coachingart als Aufwandsentschädigung fällig. Bei spontaner Krankheit wird der Termin per Videoanruf ersetzt, damit dieser nicht ausfallen muss.


Absage seitens des Fördervereins

Der Kurs kann, insbesondere auf Grund von ungenügender Teilnehmerzahl oder Ausfall der Kursleitung, abgesagt werden. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. In diesen Fällen wird entweder ein Ersatztermin für den Kurs vereinbart oder die Kursgebühr erstattet.


Aufsichtspflicht

Der Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger,etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses, sowie während des Besuches im Kinderhaus Abenteuerland die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die Kinder. Die Begleitperson haftet nach §832 BGB für Schäden, die aus Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren. Bitte nehmen Sie daher Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahr.


Haftung

Für Schäden, Verluste oder Unfälle übernimmt der Förderverein Kinderhaus Abenteuerland e.V. und Inhaber keine Haftung.


Geltung des Auftragsrechts

Soweit eine Frage in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten ersatzweise die Regeln des Auftrags (§§662-676 BGB).




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