"Mini-Kita's"

Was ist eine Mini-KiTa?


Die Mini-Kita ist eine regulär nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertageseinrichtung mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Unterschied zu einer klassischen Kindertageseinrichtung ist, dass in der Mini-Kita maximal zwölf Kinder (U3, Ü3 und/oder Schulkinder) gleichzeitig betreut werden. Außerdem kann im Rahmen des Modellprojekts statt einer Kinderpflegerin bzw. statt eines Kinderpflegers auch eine Kindertagespflegeperson mit Zusatzqualifikation als Ergänzungskraft eingesetzt und in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.


Vorteile


Es sind kleine Betreuungsgruppen.

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